Nie unvorbereitet die Wanderstiefel schnüren
Wandern und Bergsteigen erleben eine Renaissance. Sie wirken sich positiv auf die Gesundheit aus, helfen beim Stressabbau, beruhigen die Sinne und werden auch unter ökologischen Gesichtspunkten besonders positiv bewertet. Doch vielen Wanderern fehlt es an Wissen, wie man sich in den Bergen bewegt. Die Folge sind schwere Unfälle, die immer häufiger tödlich enden. Allein in den Alpen kommen jährlich mehr als 200 Wanderer ums Leben. Leichtsinn und Unerfahrenheit spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mehr als drei von vier Unfällen ließen sich vermeiden – durch eine gründliche Vorbereitung, die richtige Ausrüstung und Vorsicht. So wird der Bergausflug zu einem sicheren Abenteuer.

Das Wetter muss mitspielen
Wandern in den Bergen ist ein Natursport. Damit sind alle Aktiven – vom Spaziergänger bis zum Bergsteiger – zwangsläufig auch den Unbilden der Natur ausgesetzt. Zwölf Prozent aller Unfälle passieren durch äußere Einflüsse, die vor allem wetterbedingt sind. Selbst im Hochsommer kann es auf den Gipfeln schneien. Ein plötzlicher Kälteeinbruch, heftige Gewitter oder sintflutartige Regenfälle sind in den Bergen nichts Ungewöhnliches. Sie führen zu Steinschlag und machen die Wanderung zu einer höchst gefährlichen Rutschpartie. Den Wetterbericht zu kennen ist daher ein Muss für jeden Wanderer. Nicht nur Online-Wetterdienste oder Hörfunknachrichten, sondern auch Hüttenwirte und Bergdienste sind eine gute Informationsquelle.

Bergtour nicht erst am Parkplatz planen
Am Anfang jeder Tour steht außerdem eine gewissenhafte und vollständige Tourenplanung. Und zwar nicht erst am Parkplatz, sondern in aller Ruhe zuhause. Dabei sollten auch Alternativrouten eingeplant werden. Genaue Informationen zur Länge und zum Schwierigkeitsgrad der Strecke geben Touristeninformationen oder die Bergwacht. Inzwischen bieten außerdem zahlreiche Internetportale Hilfestellung bei der Planung. Kategorisierungen beispielsweise nach “Pfaden” oder “befestigten Wegen” ermöglichen einen guten Überblick über die Strecken und ihre Tücken. “Zu oft werden Routen trotz zahlreicher Warnungen unterschätzt”, warnt Jens Christian Berggreen. “Wenn das Gelände häufig wechselt, die Wanderwege zu Kletterpfaden werden oder gar plötzlich die Dämmerung einbricht, sind unerfahrene Wanderer schnell überfordert.” Knapp zwei Drittel der tödlichen Bergunfälle sind auf Stolpern, Ausrutschen oder Absturz zurückzuführen.

Auf gute Ausrüstung achten
Auch die Ausrüstung macht das Bergabenteuer sicherer. Knöchelhohe Wander- und Outdoorschuhe mit grob gearbeitetem Profil bieten Halt und zumindest einen gewissen Schutz auf schwierigen und glatten Wegen. Immer mehr Wanderer wissen außerdem Stöcke zu schätzen. Diese bohren sich in weiche Böden hinein und rutschen so kaum weg. Experten empfehlen verstellbare Teleskopstöcke, die sich bei Anstieg und Abstieg an das Gelände anpassen lassen und gleichzeitig zur Entlastung der Kniegelenke beitragen. Ins Handgepäck gehören nicht nur Verpflegung und Getränke; sondern auch eine Kopfdeckungen als Sonnenschutz, warme Kleidung und Regenschutz sowie eine Verbandtasche unter anderem mit Pflaster, Schnellverbänden und Wundreinigungstüchern. Damit lassen sich zumindest kleinere Verletzungen behandeln.

Die Warnsignale des Körpers beachten
Jeder fünfte tödliche Bergunfall ist auf Erschöpfung und Überlastung zurückzuführen. Viele Wanderer überhören die Warnsignale ihres Körpers. Regelmäßige Pausen, ausreichend trinken und essen sowie eine auf das Leistungsvermögen angepasste Route sind daher in den Bergen lebensrettend. Auch in Gruppen sollte kein Wanderer sich scheuen, seine Bergkameraden bei Erschöpfung um eine Rast zu bitten. Damit die gesamte Gruppe heil wieder am Ziel ankommt, müssen sich alle am Schwächsten orientieren und Rücksicht nehmen.

Spielen Sie nicht den Helden
Brechen Sie die Tour ab, wenn schlechtes Wetter aufzieht, kehren Sie um oder suchen Sie in einer Hütte Schutz. Neben Blitzschlag stellen dichter Nebel und Regen eine weitere alpine Gefahr dar. Besonders kritisch ist Schneefall, da man leicht die Orientierung verliert. Informieren Sie vor dem Start unbedingt Freunde oder Einheimische am Urlaubsort über die geplante Route und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr. Und nehmen Sie ein Mobiltelefon mit auf Tour. Immer zeitliche Reserven für Pausen einplanen und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Nur markierte Wege benutzen und Überanstrengungen vermeiden. Denn übermüdet kommt man leicht ins Stolpern und Stürzen.

Klimawandel bringt Berge ins Rutschen!
Steigende Temperaturen und anhaltende Hitzeperioden wirken sich auch auf den Bergsport aus – besonders in sensiblen Höhenlagen zwischen 2.500 und 3.500 Metern. Denn wo früher Eis und Schnee den Fels fest zusammengehalten haben, treten heute verstärkt Steinschläge, Felsstürze und Erdrutsche auf. Viele klassische Bergsteigerrouten sind daher gefährlicher geworden. Informieren Sie sich deshalb bei ortansässigen Bergführern immer über die bestehenden Verhältnisse und speziellen Risikogebiete.

Mit einer sogenannten erweiterten Alkoholklausel in einem Unfallversicherungsvertrag musste sich das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 5 U 249/08-29) auseinandersetzen. Derzufolge waren Unfälle wegen Trunkenheit mitversichert «Bei Fahren von Kraftfahrzeugen wurde der Versicherungsschutz jedoch nur bis 1,3 Promille gewährt. In dem verhandelten Fall war ein Mann mit 1,5 Promille im Blut mit seinem Auto verunglückt und dann beim Aussteigen von einem anderen Fahrzeug erfasst worden. Wegen der dabei erlittenen schweren Verletzungen wollte er Ansprüche aus seiner Unfallversicherung geltend machen.

Die aber verweigerte die Zahlung, da der Unfall beim Fahren von Kraftfahrzeugen entstanden sei, auch wenn der Versicherungsnehmer erst nach dem Aussteigen den eigentlichen Unfall erlitten hatte. Dem schlossen sich die Richter an. Denn die Vereinbarung sieht nach Meinung des Gerichts ganz klar vor, dass er keine Leistungen zu erwarten hat, wenn er massiv alkoholisiert mit einem Kraftfahrzeug aktiv am Straßenverkehr teilnimmt und dieser Umstand kausal zu einem Unfall führt.

Mit steigendem Alter wächst die Gefahr der Pflegebedürftigkeit. Sich nicht mehr alleine versorgen zu können, ist schlimm. Sich die notwendige Pflege nicht leisten zu können, ist schlimmer.

Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt heute oftmals die tatsächlichen Kosten nur zu einem Bruchteil ab.

Eine Pflegezusatzversicherung ist deshalb zwingend notwendig. Sie stellt ihre Versorgung sicher und schützt ihre Angehörigen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Nahezu jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben.

Die gesetzlichen Leistungen fallen gerade für jüngere Beschäftigte äußerst gering aus.

Für ab 1961-Geborene ist eine private Zusatzabsicherung unerlässlich, denn 2001 hat der Gesetzgeber die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte dieser Generation abgeschafft.
Vor den finanziellen Nachteilen, die mit der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit einhergehen, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da niemand Unfälle oder Krankheiten kalkulieren kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung ohne großes Zögern.

Kunden von ausgewählten Versicherungen zahlen künftig ihre Beiträge nach einer individuellen Kalkulation.
Hierbei werden Faktoren wie Ausbildung, Familienstand, Kinder, Körpergröße, Gewicht und Gesundheitszustand sowie Rauchgewohnheiten berücksichtigt.
Dabei wir jedes einzelne Kriterium separat bewertet. Daher zahle der Kunde künftig Beiträge, die sich ganz nach dessen persönlichem Risiko richten.

Ein Beispiel:
Ein Techniker mit Realschulabschluss, der verheiratet ist, zwei Kinder hat und raucht, sonst aber in guter gesundheitlicher Verfassung ist, profitiere in Zunkunft von der differenzierten Risikoeinstufung. Eine Reihe von Kriterien wie sein Status als Familienvater, seine Technikerausbildung sowie sein Gesundheitszustand mindern sein Risiko und damit auch die Beiträge um bis zu 30 Prozent.

Sprechen Sie mit uns!
Wir zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten, wie auch Sie von höheren Leistungen und niedrigeren Beiträgen profitieren.

So funktioniert die gesetzliche Unfallversicherung

Prinzipien (wie wird geleistet)

  • das Haftungsersatzprinzip (= Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers; deckt das Risiko ab, dass der Arbeitnehmer bei der Beschäftigung einen Unfall bzw. eine Berufskrankheit erleidet) und
  • das soziale Schutzprinzip (räumt dem Arbeitnehmer auch Ansprüche auf Leistungen ein, wenn den Arbeitgeber kein Verschulden trifft oder sich ein Unfall auf dem Weg zu oder von der Arbeit ereignet hat).

Leistungen (was wird geleistet)

  • Präventionsleistungen (§§ 14-25 SGB VII) vor Eintritt des Versicherungsfalls und danach,
  • Rehabilitationsleistungen (medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation – §§ 27-43 SGB VII)
  • Pflegeleistungen (§ 44 SGB VII) und
  • Entschädigungsleistungen (Geldleistungen) wie Verletzten- oder Übergangsgeld, Renten (Verletztenrente, Witwen- und Waisenrente, Geschiedenenrente, Elternrente), Sterbegeld und Hinterbliebenenbeihilfe (§§ 45- 80 SGB VII).

NICHT Versicherte Tätigkeiten (wann wird NICHT geleistet)

Keine Arbeitsunfälle sind hingegen Unfälle, die sich während der Arbeitspausen und während der Mahlzeiten ereignen, selbst wenn diese am Arbeitsplatz eingenommen werden. Ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zur Kantine ist nur dann als Arbeitsunfall zu werten, wenn ein Verschulden überwiegend aufseiten des Betriebes liegt (z.B. Ausgleiten auf einem nicht abgestumpften Weg, Einnahme von verdorbenem Essen).

Versicherte Tätigkeiten (wann wird geleistet)

Zu den durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützten Tätigkeiten, bei deren Ausübung ein Unfall zu einem Arbeitsunfall wird, gehören:

  • alle betrieblichen Tätigkeiten
    d.h. alle Tätigkeiten, die dem Unternehmen dienlich sind und die dem mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechen. Dazu gehören auch Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten, Tätigkeiten im Nebenbereich des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Aufsuchen des Personal- oder Lohnbüros, aber nicht das Besorgen einer Lohnsteuerkarte oder eines Krankenscheins), Botengänge, die Körperreinigung, geschäftlich bedingte Besuche in Gaststätten und Hotels, Gesundheitsuntersuchungen und Behandlungen aufgrund von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften;
  • Gemeinschaftsveranstaltungen des Unternehmens, wie Betriebsfeste und Betriebsausflüge. Die Veranstaltung muss vom Unternehmer initiiert oder zumindest gebilligt sein und im Wesentlichen von Mitarbeitern des Unternehmens besucht werden;
  • Betriebsversammlungen und die Tätigkeiten des Betriebsrates; Gewerkschaftsversammlungen und -veranstaltungen nur dann nicht, wenn nur Fragen allgemeiner Natur behandelt werden;
  • die Teilnahme an Versammlungen von Berufsverbänden und an Tagungen sowie der Besuch von Messen und Ausstellungen, allerdings nur dann, wenn sie im Rahmen der regelmäßigen Tätigkeit des Versicherten oder im Auftrag des Unternehmers erfolgen;
  • die Teilnahme am Betriebssport, solange er dem Ausgleich und nicht dem Wettkampf dient, regelmäßig betrieben wird und sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Mitarbeiter des Unternehmens beschränkt;
  • private Handlungen wie das Aufsuchen der Toilette, der Kauf von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr während der Mittagspause (BSG, 11.05.1995 – 2 RV 30/94) oder das Trinken an Hitzearbeitsplätzen.

Als Arbeitsunfälle gelten nach § 8 Abs. 2 SGB VII auch

  • Wegeunfälle, d.h. Unfälle, die sich beim Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit ereignen;
  • Unfälle auf abweichenden Wegen, die sich aus der Unterbringung von Kindern wegen der eigenen oder der Berufstätigkeit des Ehegatten ergeben, und zwar sowohl auf dem Abweg der Eltern als auch bei Abwegen der Kinder;
  • Unfälle auf abweichenden Wegen, die erforderlich sind, um mit anderen eine Fahrgemeinschaft zu bilden (für die Fahrgemeinschaft selbst besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung);
  • Wegeunfälle bei Familienheimfahrten
  • Arbeitsgeräteunfälle, d.h. Unfälle beim Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung des Unternehmers erfolgt.

Es werden mehr Menschen berufsunfähig, als man gemeinhin glaubt. Jeden vierten Arbeitnehmer trifft es im Arbeitsleben.

Was macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt?

Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Gründen Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, fehlt ein Großteil des Einkommens, wenn Sie sich gegen dieses existenzielle Risiko nicht abgesichert haben. Der Staat leistet heute nur noch dann, wenn Sie Erwerbsunfähig sind, aber auch nur dann, wenn Sie die Bedingungen erfüllen wie die Zahlung der Beiträge und eine ausreichende Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Zuge der Rentenreform im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Absicherung gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit für alle nach dem 01.01.1961 geborenen abgeschafft.

Somit muß jeder Arbeitnehmer, der dieses Risiko nicht selbst tragen möchte, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

BU-Versicherung ist nicht billig – aus gutem Grund

Für die Versicherungsunternehmen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung Chance und Risiko zugleich. Je mehr Menschen sich der Absicherung anschließen, desto besser. Aber die Menschen sind auch nicht alle gleich gesund oder krank. Personen mit Vorerkrankungen, chronisch Kranke sowie sonstige Risikopatienten erhalten häufig gar keine BU-Versicherung. Das Risiko ist den Versicherungsunternehmen einfach zu hoch. So stehen gerade diejenigen, welche die Absicherung am nötigsten hätten, letztlich ohne Schutz da.